Die richtige Antwort lautet b).

Am 1. Dezember 2024 tritt das Grace-­Period-Gesetz in Kraft. Um Rechtssicherheit für übernahmewillige Unternehmer zu schaffen, kann Begleitung durch das Finanzamt beantragt werden. Das Finanzamt Österreich hat eine Außenprüfung des Antragstellers durchzuführen (Prüfung der letzten drei Jahre vor Antragstellung). Dabei sollen allenfalls vorhandene steuerliche Risiken sowohl des Übergebenden als auch des/der Übernehmenden geklärt werden. Die Prüfung soll spätestens drei Monate nach der Antragstellung erfolgen und tunlichst nicht länger als sechs Monate dauern.