Auflösungsabgabe ab 1.1.2013 fällig
Diese Neuerung ist sowohl für Arbeitgeber, Führungskräfte und Personal-Verantwortliche interessant. Denn möchte ein Mitarbeiter das Dienstverhältnis auflösen, wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oft auch eine einvernehmliche Lösung vereinbart. Wer das ab 1.1.2013 macht, muss diese neue Abgabe begleichen. Ausnahmen bestehen z.B. bei geringfügigen oder befristeten Dienstverhältnissen und Pensionierungen.
Besserverdienende zahlen Solidarbeitrag von 2013 bis 2016
Für besserverdienende Angestellte wird die bisher als unantastbar geltende begünstigte Besteuerung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld für die nächsten vier Jahre eingeschränkt. Ab einem Monatsbruttogehalt von EUR 13.280,- gilt nicht mehr der bisherige Lohnsteuersatz von sechs Prozent, sondern erhöht sich auf 27 bzw. je nach Einkommen sogar auf 50 Prozent. Parallel dazu wird für besserverdienende Unternehmer der Gewinnfreibetrag gekürzt, der für Unternehmer das Äquivalent zum begünstigt besteuerten Urlaubs- und Weihnachtsgeld darstellt.
Freiberufler können Vorsteuer erst nach bezahlter Rechnung zurückholen
Die bisherige Regelung, dass die Vorsteuer schon vor Zahlung der Rechnung beim Finanzamt geltend gemacht werden kann, soll ab 2013 geändert werden. Ein Anwalt zum Beispiel darf die Vorsteuer für seinen Laptop erst zurückholen, nachdem er das Gerät beim Händler gezahlt hat. Erhalten bleibt dafür der Vorteil bei der Umsatzsteuer. Diese muss erst beglichen werden, nachdem der Freiberufler das Honorar seiner Klienten bekommen hat.
Das Stabilitäts- und Abgabenänderungsgesetz 2012 bringen einige wesentliche Neuerungen für 2013. „Wie Sie darauf steueroptimal reagieren, dabei unterstützen wir Sie gerne“, so Wolfgang Zwettler.