Die richtige Antwort lautet b).
Für ehrenamtliche Tätigkeiten in einer Gemeinnützigen Körperschaft können ab 2024 unter bestimmten Voraussetzungen steuerfreie Tagespauschalen ausbezahlt werden. Übernimmt ein Freiwilliger eine Funktion als Ausbildner oder Übungsleiter (wie z. B. Chorleiter), dann kann das große Freiwilligenpauschale in Höhe von EUR 50,– pro Kalendertag, maximal jedoch EUR 3.000,– im Kalenderjahr einkommensteuerfrei ausbezahlt werden (siehe Seite 5).