Die richtige Antwort lautet c) und d).
Das im GmbH-Gesetz geregelte Mindeststammkapital soll ab 1. November 2023 statt EUR 35.000,– nur mehr EUR 10.000,– ausmachen. Als Konsequenz daraus sinkt die Mindestkörperschaftsteuer für GmbHs generell auf EUR 500,–/Jahr, weil die Mindeststeuer im Körperschaftsteuergesetz mit 5 % des gesetzlichen Mindest-stammkapitals festgelegt wird. Magnus freut sich diebisch über die Steuerersparnis von EUR 1.250,–/Jahr.