Die richtige Antwort lautet: 4.

Bisher waren reine Elektroautos, also Kraftfahrzeuge mit einem CO2-Emissionswert von 0 g/km, von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit. Diese Ausnahme gilt nicht mehr. Mit Wirkung ab 1. April 2025 wird auch bei Elektrofahrzeugen eine motorbezogene Versicherungssteuer eingehoben. Für elektrisch angetriebene PKW gilt ein eigener Steuersatz im Versicherungssteuergesetz. Dieser stellt auf die Motorleistung sowie auf das Eigengewicht des PKW ab (siehe CONSULTATIO News Seite 4).