Die richtige Antwort lautet c).
Die AVRAG-Novelle 2024 hat per 28. März 2024 für Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch darauf geschaffen, gleichzeitig mit mehreren Arbeitgebern Arbeitsverhältnisse einzugehen. Die Arbeitnehmer dürfen weder gekündigt noch benachteiligt werden (§ 2 i Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz), nur weil sie ihr „Recht auf Mehrfachbeschäftigung“ ausüben.