Die richtige Antwort lautet b).
Durch die Einführung von Unternehmenswert-Anteilen soll insbesondere Mitarbeitern von FlexCos eine korporativen Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg der Gesellschaft ermöglicht werden. Die Inhaber von Unternehmenswert-Anteilen haben de facto keine Stimm-, sondern nur Informationsrechte. Sie werden auch nicht namentlich im Firmenbuch eingetragen. Unternehmenswert-Anteile können jedoch nicht nur von Mitarbeitern, sondern von jedem Rechtsträger erworben und gehalten werden.