Neues Wohn- und Baupaket

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Kategorie: Steuerberatung, Unternehmensberatung, Startup-Beratung

Die Bundesregierung will die Baukonjunktur ankurbeln und Anreize zur ökologischen Sanierung und zur Schaffung von leistbarem Wohnraum setzen. Folgende gesetzliche Maßnahmen sind geplant ...

 

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Beschleunigte AfA und „Öko-Zuschlag“

Für Neubauten, die zwischen dem 31. Dezember 2023 und dem 1. Jänner 2027 fertiggestellt werden, ist eine Ausweitung des dreifachen AfA-Satzes auf insgesamt drei Jahre vorgesehen. Diese beschleunigte AfA soll für Wohngebäude unter bestimmten klimafreundlichen Voraussetzungen gelten. Auch Herstellungsaufwendungen in Zusammenhang mit ökologisch erwünschten „Nachverdichtungen“ werden begünstigt – für ab 2024 fertiggestellte Maßnahmen dieser Art gilt die Fünfzehntel-Afa. Schließlich soll zeitlich befristet ein sogenannter „Öko-Zuschlag“ in der Höhe von 15 % für klima­freundliche Sanierungsmaßnahmen von vermieteten Wohngebäuden gewährt werden.

Streichung der Grundbucheintragungsgebühr bis zu einer Grenze von EUR 500.000,–

Als Maßnahme zur Schaffung von leistbarem Wohnraum sollen die Grundbucheintragungs- und die Pfandrechtseintragungsgebühr bis zu einer Bemessungsgrundlage von EUR 500.000,– gestrichen werden. Dies soll nur bei der Anschaffung von Wohnimmobilien zur Eigennutzung nach dem 31. März 2024 gelten. Die EUR 500.000,– sind als Freibetrag zu betrachten. Die Regelung wird auf zwei Jahre befristet und soll vererbte oder geschenkte Immobilien nicht umfassen.

 

Dr. Georg Salcher
Geschäftsführender Gesellschafter Steuerberater

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