- Jahreslohnzettel und weitere Meldungen für Zahlungen 2018
- Sonderausgabenabzug von Spenden, Kirchen- und PV-Beiträgen
- Jahreserklärungen 2018 für Kommunalsteuer und Dienstgeberabgabe
28.2.2019: EINREICHUNG JAHRESLOHNZETTEL UND WEITERER MELDUNGEN FÜR ZAHLUNGEN 2018
Unternehmer müssen neben den Jahreslohnzetteln 2018 (Formular L 16) für ihre Dienstnehmer auch Zahlungen an andere Personen für bestimmte Leistungen, die außerhalb eines Dienstverhältnisses gezahlt werden, elektronisch über ELDA (www.elda.at) bzw für Großarbeitgeber über ÖSTAT (Statistik Austria) melden. Das sind die Meldungen gem §§ 109 a und b EStG.
MELDUNGEN FÜR DEN SONDERAUSGABENABZUG VON SPENDEN, KIRCHEN- UND PENSIONSVERISCHERUNGSBEITRÄGEN
Um die automatische Erfassung als Sonderausgabe in den Steuererklärungen bzw Arbeitnehmerveranlagungen zu erlangen, sind bis zum 28.2.2019 Zahlungen des Jahrs 2018 durch die Empfängerorganisation an das Finanzamt zu melden. Dies betrifft nur Organisationen mit fester örtlicher Einrichtung im Inland. Spender, die ihre Identifikationsdaten (Vorname und Zuname lt Meldezettel und Geburtsdatum) bei der Einzahlung bekannt geben, stimmen grundsätzlich der Datenübermittlung zu. Auf Basis dieser Identifikationsdaten muss dann von der Spendenorganisation das verschlüsselte bereichsspezifische Personenkennzeichen für Steuern und Abgaben (vbPK-SA) elektronisch übermittelt werden.
31.3.2019: Einreichung der Jahreserklärungen 2018 für Kommunalsteuer und Dienstgeberabgabe (Wiener U-Bahnsteuer).