Weitere Erleichterungen für aws Überbrückungsgarantie

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Kategorie: Buchhaltung, Covid-19

Um österreichischen Unternehmen zu helfen, die von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronakrise negativ betroffen sind, wurde von der Bundesregierung Mitte März 2020 die aws-Überbrückungsgaratnie zur Verfügung gestellt. Mit der Richtlinienänderung vom 17. Juli 2020 wurden nun weitere Erleichterungen wirksam.

Ziel der Überbrückungsgarantie ist eine Erleichterung der Finanzierung von Betriebsmittelkrediten von Unternehmen, deren Umsatz- und Ertragsentwicklung durch Auftrags-, Lieferungsausfälle oder sonstige Marktänderungen aufgrund der „Coronavirus-Krise“ beeinträchtigt ist.

  • Was ist seit 17. Juli neu?
    Das Ausschlusskriterium „Unternehmen in Schwierigkeiten“ (UiS) wurde für Klein- und Kleinstunternehmen (max. 49 Beschäftigte, max. EUR 10 Mio. Umsatz oder EUR 10 Mio.  Bilanzsumme) aufgehoben. Damit können diese Unternehmen auch die Garantie mit einer 90 %- oder einer 100 %-Garantie der aws beanspruchen. 
    Für mittlere und große Unternehmen gilt die Prüfung auf „UiS“ weiterhin unverändert.
     
  • Zusätzlich wurde auch bei den 80 % De-Minimis-Garantien das Erfordernis, dass die URG-Kriterien nicht erfüllt sein dürfen (d.h. es liegt Reorganisationsbedarf vor) eliminiert.

Somit ist die Prüfung auf URG-Kriterien nach der Garantierichtlinie für aws Überbrückungsfinanzierungen nicht mehr erforderlich. Dies gilt unabhängig von der Unternehmensgröße.


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