Um österreichischen Unternehmen zu helfen, die von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronakrise negativ betroffen sind, wurde von der Bundesregierung Mitte März 2020 die aws-Überbrückungsgaratnie zur Verfügung gestellt. Mit der Richtlinienänderung vom 17. Juli 2020 wurden nun weitere Erleichterungen wirksam.
Weitere Erleichterungen für aws Überbrückungsgarantie
Ziel der Überbrückungsgarantie ist eine Erleichterung der Finanzierung von Betriebsmittelkrediten von Unternehmen, deren Umsatz- und Ertragsentwicklung durch Auftrags-, Lieferungsausfälle oder sonstige Marktänderungen aufgrund der „Coronavirus-Krise“ beeinträchtigt ist.
- Was ist seit 17. Juli neu?
Das Ausschlusskriterium „Unternehmen in Schwierigkeiten“ (UiS) wurde für Klein- und Kleinstunternehmen (max. 49 Beschäftigte, max. EUR 10 Mio. Umsatz oder EUR 10 Mio. Bilanzsumme) aufgehoben. Damit können diese Unternehmen auch die Garantie mit einer 90 %- oder einer 100 %-Garantie der aws beanspruchen.
Für mittlere und große Unternehmen gilt die Prüfung auf „UiS“ weiterhin unverändert.
- Zusätzlich wurde auch bei den 80 % De-Minimis-Garantien das Erfordernis, dass die URG-Kriterien nicht erfüllt sein dürfen (d.h. es liegt Reorganisationsbedarf vor) eliminiert.
Somit ist die Prüfung auf URG-Kriterien nach der Garantierichtlinie für aws Überbrückungsfinanzierungen nicht mehr erforderlich. Dies gilt unabhängig von der Unternehmensgröße.