Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikmodule

-
Kategorie: Personalverrechnung

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2024 wird eine befristete Umsatzsteuerbefreiung vom 1. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2025 für Lieferung, innergemeinschaftlichen Erwerb und Einfuhr sowie Installation von Photovoltaikmodulen eingeführt. Dabei wird für die Leistung ein Nullsteuersatz ohne Verlust des Vorsteuerabzugs angewendet.

 

Quelle: shutterstock / 2150909643

Folgende Rahmenbedingungen gelten:

  • Die Lieferung und Installation erfolgt an den Betreiber, der innergemeinschaftliche Erwerb bzw die Einfuhr durch den Betreiber. Die Installationen müssen direkt gegenüber dem Betreiber erbracht werden. Allgemein notwendige Vorarbeiten sind nicht umfasst. Lieferung und Montage der PV-Module samt Zubehör und Speicher gelten als unselbständige Nebenleistung und sind von der umsatzsteuerlichen Begünstigung mitumfasst. Eine Nachrüstung des Speichers oder vorausgehende Leistungen an einen Zwischenhändler unterliegen dem Regelsteuersatz. Auch Kleinunternehmer können als Betreiber gelten.
  • Die Engpassleistung beträgt nicht mehr als 35 KWp.
  • Die Anlage wird betrieben auf oder in der Nähe von
    • Gebäuden, die Wohnzwecken dienen,
    • Gebäuden, die von Körperschaften öffentlichen Rechts genutzt werden,
    • Gebäuden, die von gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Einrichtungen genutzt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des BMF. Für Rückfragen kontaktieren Sie Ihre CONSULTATIO-BetreuerInnen.


Noch Fragen? Unsere Experten freuen sich auf Ihre Nachricht!