Top bewertet – wie der KSV1870 unterstützt

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Kategorie: Unternehmensberatung, Einblick

Unter dem Motto „Wissen ist Macht – Was weiß der KSV1870?“ luden wir am 24. Oktober Klientinnen und Klienten zum „CONSULTATIO FrühstücksRaum“. Im Fokus standen eine Reihe von Fragen, die Unternehmer brennend interessieren: Was weiß der Kreditschutzverband von 1870 über mein Unternehmen? Nach welchen Kriterien wird bewertet? Wie können Unternehmen ihr Rating beeinflussen? Zwei Experten des KSV1870 lieferten die Antworten.

Quelle: CONSULTATIO

In regelmäßigen Abständen lädt die CONSULTATIO ihre Klienten zu aktuellen Themen und brisanten Fragestellungen ins CONSULTATIO-Haus ein. Dieses Mal war Österreichs größter  Gläubigerschutzverband – der Kreditschutzverband von 1870 – zu Gast. Denn nimmt ein Unternehmen einen Kredit auf oder wird von einem potentiellen Vertragspartner eine Bonitätsauskunft gebraucht, dann kommt meist der KSV1870 ins Spiel.

Der KSV1870 hat mehrere Bewertungsmodelle über Unternehmen und Personen entwickelt, die – abhängig von den vorliegenden Informationen – zum Einsatz kommen. Bei diesen wird die Bonität anhand einer einzigen Kennzahl dargestellt. Sie liefert dem abfragenden Unternehmen „eine wichtige Grundlage für Geschäftsentscheidungen, nicht jedoch einen Persilschein“, wie es der Vortragende Günther Fasching, Leiter des DataCenter KSV1870, formulierte.

Die gute Nachricht ist: Jeder kann dafür Sorge tragen, dass die eigene Bonität korrekt dargestellt wird. Darüber hinaus kann ein vorhandenes Rating durch die Integration neuer Fakten optimiert werden. Aber: Dafür muss der Unternehmer erst einmal das eigene Rating kennen. Es gilt also, in regelmäßigen Abständen eine Selbstauskunft beim KSV1870 einzuholen und genau zu schauen, welche Informationen vorliegen.


Zum Abschluss der Veranstaltung sprach der KSV1870-Geschäftsführer, Mag. Ricardo-José Vybiral, MBA, auch über das neue Insolvenzrechtsänderungsgesetz, das mit 1. November 2017 in Kraft treten wird. "Über Nacht" habe die Regierung laut Vybiral "Die zweite Chance - Kultur des Scheiterns" als Credo für die schnellere Entschuldung von Unternehmen auserkoren. Unter diesem Deckmantel wurde dann aber der Privatkonkurs novelliert. Die wesentlichen Neuerungen: Unter anderem wurde das Abschöpfungsverfahren von sieben auf fünf Jahre verkürzt und die Mindestquote abgeschafft. Für detailliertere Informationen legen wir Ihnen das „Insolvenzordnung“ des KSV1870 ans Herz.

Für all jene, die es nicht selbst zur Veranstaltung geschafft haben: CONSULTATIO Beraterinnen und Berater stehen für Auskünfte gerne zur Verfügung.

 


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