Das Corona-Jahr 2021 ist in vieler Hinsicht anders, als es die Jahre vor der Pandemie waren. Weitgehend gleichgeblieben sind freilich die wichtigen steuerlichen „Hausaufgaben“, die es in den letzten Wochen des Jahres zu erledigen gilt. CONSULTATIO fasst zusammen, was Sie jetzt noch tun können, um Abgaben zu sparen.
Steuern sparen: Ihre To-do-Liste bis zum 31. Dezember
Den Gewinnfreibetrag nutzen
Unter den Steuerspartipps zum Jahresende ist der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag der „Klassiker“. Denn manche Unternehmer verzichten immer noch auf diese lukrative Steuersparmöglichkeit. Ab einem Gewinn von EUR 30.000,– (bis zu dieser Summe gibt’s automatisch den Grundfreibetrag) müssen Sie investieren, um in den Genuss des Gewinnfreibetrages zu kommen – und das entweder in begünstigte Anlagegüter oder in geeignete Wertpapiere. Achtung: Die Investition ist unbedingt bis zum 31. Dezember 2021 zu tätigen. Allenfalls angekaufte Wertpapiere müssen spätestens an diesem Tag in Ihrem Depot sein!
CONSULTATIO-TIPPS: Sie brauchen Geld für die Neuanschaffungen? Dann prüfen Sie, ob Sie nicht „alte“ Wertpapiere verkaufen können, bei denen die vierjährige Behaltefrist bereits abgelaufen ist.
Eine Investition kann auch kreditfinanziert sein. Der Steuervorteil überwiegt sicher die Zinsen.
Erstellen Sie bis spätestens Mitte Dezember eine Prognose für den Jahresgewinn 2021. So können Sie feststellen, wie viel zu investieren ist, um den Gewinnfreibetrag optimal auszunutzen. Ihre CONSULTATIO-BetreuerInnen unterstützen Sie gerne!
Halbjahresabschreibung, GWG & Einkommensgestaltung
Während des Lockdowns gab es wenig Möglichkeiten zum Einkaufen. Das hat so manche Spontaninvestition verhindert. Vor dem Jahreswechsel sind aber die Geschäfte mit Sicherheit nochmals geöffnet. Vielleicht springt Ihnen dann ja ein sinnvolles Investment ins Auge. Schaffen Sie ein Wirtschaftsgut an und nehmen es bis zum 31. Dezember 2021 in Betrieb, steht Ihnen die Halbjahresabschreibung zu. Sind die Anschaffungskosten nicht höher als EUR 800,–, können Sie es sofort als geringwertiges Wirtschaftsgut absetzen.
CONSULTATIO-TIPP: Einnahmen-Ausgaben-Rechner haben die Möglichkeit, ihr steuerpflichtiges Einkommen zu gestalten, indem sie noch andere Ausgaben vorweg tätigen. Dazu zählen Mieten, Beratungskosten, Produktionsmaterial, Handelswaren oder auch Sozialversicherungsbeiträge. Ob Vorauszahlungen auch in Ihrem Fall steuerlich sinnvoll sind, klären Sie bitte mit Ihren CONSULTATIO-BeraterInnen.
2021: Sonderregelung für steuerfreie Weihnachtsgutscheine
Haben Arbeitnehmer geldwerte Vorteile aus der Teilnahme an der Weihnachtsfeier oder anderen Betriebsveranstaltungen, ist das steuerlich begünstigt. Für alle unmittelbar konsumierten Vorteile (wie Essen und Trinken) gibt’s einen Freibetrag von EUR 365,– pro Kopf und Kalenderjahr. Sachleistungen, die Mitarbeiter mit nach Hause nehmen können – dazu zählen etwa Gutscheine oder Goldmünzen –, bleiben bis zu einem Wert von EUR 186,– steuerfrei.
Pandemiebedingt gilt 2021 erneut eine Sonderregelung: Schöpfen Arbeitgeber den Freibetrag von EUR 365,– (z. B. mangels Events) fürs unmittelbar Konsumierte nicht aus, können sie ihren Mitarbeitern stattdessen steuerfrei Gutscheine schenken. Diese sind jedoch zwischen November 2021 und Jänner 2022 an die Mitarbeiter auszugeben.
Aufbewahrungspflicht, Registrierkassen-Jahresbeleg-Check
Firmen haben Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere grundsätzlich sieben Jahre lang aufzubewahren. So will es die Bundesabgabenordnung. Am 31. Dezember 2021 endet demnach die reguläre Aufbewahrungsfrist für 2014. Beachten Sie aber: Unterlagen müssen weiter verwahrt werden, wenn sie in einem anhängigen Verfahren, in dem Ihnen Parteistellung zukommt, von Bedeutung sind.
Deutlich längere Aufbewahrungsfristen gelten für Dokumente rund um Grund und Boden: 22 Jahre sind es etwa bei Grundstücken, die ab dem 1. April 2012 erstmals unternehmerisch genutzt wurden. Viel länger sind auch die Fristen im Zusammenhang mit den COVID-Förderungen: Hat Ihre Firma Geld für die Kurzarbeit bekommen, dann dürfen Sie Unterlagen nach Ende des Auszahlungsjahres zehn Jahre lang nicht entsorgen! Gleiches gilt im Fall der Investitionsprämie. Beim Register wirtschaftlicher Eigentümer läuft die Frist fünf Jahre, nachdem das Eigentum endet.
Denken Sie auch an die Pflicht, einen Jahresbeleg (BMF-Belegcheck-App) auszudrucken und zu prüfen. Diesen Beleg (= Dezember-Monatsbeleg) heißt es zumindest sieben Jahre lang aufbewahren.
Werfen Sie bitte auch einen Blick auf unsere Homepage. Dort finden sich umfangreiche Steuertipps zum Jahresende. Und besprechen Sie Ihre speziellen Fragen gerne mit Ihren persönlichen CONSULTATIO-BeraterInnen!