Steuer-News zur Jahreswende

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Kategorie: Steuerberatung, Buchhaltung

Alle Jahre wieder empfiehlt es sich, alle Möglichkeiten steuerlicher Gestaltungen zu überprüfen.

GWG-Grenze steigt

Geringwertige Wirtschaftsgüter lassen sich ab 2023 bis zu einer Höhe von EUR 1.000,– sofort abschreiben. Aktuell liegt die Grenze bei EUR 800,–.

IFB tritt in Kraft

Für bestimmte nach dem 31.12.2022 angeschaffte oder hergestellte neue Wirtschaftsgüter wird ein Investitionsfreibetrag von 10 % als (fiktive) Betriebsausgabe abzugsfähig sein – zusätzlich zur Abschreibung! Bei Öko-Investments liegt der neue Freibetrag sogar bei 15 %.

Stundungs- und Anspruchszinsen: aktuelle Sätze

Das Ansteigen des Basiszinssatzes treibt auch die Zinsen des Fiskus in die Höhe. Seit 2.11.2022 beträgt der Zinssatz für Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen 3,38 %. Tendenz: steigend.

Weniger Körperschaftsteuer ab 2023

Kapitalgesellschaften zahlen weniger Steuer. Der KÖSt-Satz sinkt 2023 auf 24 %, 2024 dann sogar auf 23 %.

AWS-Investitionsprämie

Haben Sie 2021 eine COVID-19-­Investitionsprämie bei der AWS beantragt? Dann müssen Sie die Investition spätestens mit 28.2.2023 in Betrieb genommen und bezahlt haben. Nur für Großinvestitionen von über EUR 20 Millionen bleibt bis 2025 Zeit.

Aufbewahrungsfrist 2022

Bücher, Aufzeichnungen, die dazugehörigen Belege sowie die für die Abgabenerhebung bedeutsamen Geschäftspapiere sind grundsätzlich sieben Jahre lang aufzubewahren. Sie können daher Anfang 2023 die Belege des Kalenderjahres 2015 entsorgen. Bitte beachten Sie aber etwaige Sondervorschriften – so für Gebäude oder (in Zukunft) für COVID-19-­Förderungen. Und werfen Sie keine Originalunterlagen weg, die Sie zu Beweiszwecken in Gerichts- oder Verwaltungsverfahren brauchen.

 

Dr. Georg Salcher
Geschäftsführender Gesellschafter Steuerberater

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