Anfang 2020 veröffentlichte die neue Bundesregierung ihr Regierungsprogramm „Aus Verantwortung für Österreich“. Vor allem das Kapitel „Steuerreform & Entlastung“ widmet sich den geplanten steuerlichen Änderungen und Neuerungen. Zur Kurzfassung:
Regierungsprogramm 2020 - 2024
STEUERENTLASTUNG
- Reduktion der ersten, zweiten und dritten Stufe des Einkommensteuertarifs: von 25% auf 20%, 35% auf 30% und 42% auf 40%
- Ausweitung Gewinnfreibetrag: Investitionserfordernis erst ab einem Gewinn von 100.000 Euro
- Senkung der Körperschaftsteuer auf 21%
- KESt-Befreiung für ökologische bzw. ethische Investitionen
- Analog der Begünstigung für Beteiligung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am Kapital eines Unternehmens soll alternativ auch die Möglichkeit geschaffen werden, die Belegschaft am Gewinn zu beteiligen.
- Sicherstellung der sozialen Absicherung für die Landwirtschaft sowie Ermöglichung der 3-Jahres-Verteilung für Gewinne in der Landwirtschaft.
- Einführung eines Gewinnrücktrages für Einnahmen- und Ausgabenrechner analog zur Lösung für Künstlerinnen und Künstler.
- Neukodifizierung des Einkommensteuergesetzes mit dem Ziel der Vereinfachung, verbesserter Rechts- und Planungssicherheit und Ökologisierung des Steuersystems
- Einfachere Steuervorschriften für Personengesellschaften
- Wegfall der Unterscheidung zwischen selbstständigen und gewerblichen Einkünften
- „Abzugsfähige Privatausgaben“ sollen Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen ersetzen
- Die begünstigte Besteuerung des 13. und 14. Monatsbezugs bleibt unangetastet
- Die große Enttäuschung: die Kalte Progression wird nicht abgeschafft! Es wird nur eine Anpassung der Progressionsstufen-Grenzbeträge „geprüft“
- Abschaffung der Schaumweinsteuer
ÖKOSOZIALE STEUERREFORM
- Flugticketabgabe: Einheitliche Regelung von 12 Euro pro Flugticket
- NoVA ökologisieren (Erhöhung, Spreizung, Überarbeitung CO2-Formel ohne Deckelung)
- Entschlossener Kampf gegen den Tanktourismus und LKW-Schwerverkehr aus dem Ausland
- Ökologisierung und Erhöhung der Treffsicherheit des Pendlerpauschales, Ökologisierung der bestehenden LKW-Maut sowie stärkere Anreize für CO2-freie Dienstwägen
- Erarbeitung des effizientesten ökonomischen Instrumentes zur schrittweisen Herstellung von Kostenwahrheit bei den CO2-Emissionen in den Non-ETS-Sektoren ab 2022, z.B. durch CO2-Bepreisung über bestehende Abgaben oder ein nationales Emissionshandelssystem.
- Ausarbeitung sektoral differenzierter Entlastungsmaßnahmen für Unternehmen und Private, um sicherzustellen, dass es keine Mehrbelastungen für die Wirtschaft und für Private gibt, bei gleichzeitiger Wahrung des CO2-Lenkungseffektes.
EINSATZ AUF INTERNATIONALER EBENE
- Einsatz für CO2-Zölle auf internationaler und europäischer Ebene
- Einsatz für Besteuerung von Kerosin und Schiffsdiesel auf internationaler bzw. EU-Ebene
BEKÄMPFUNG DES STEUERBETRUGS
- Konsequentes Vorgehen gegen internationale Steuerverschiebungen bzw. gegen jede Art von Missbrauch, Steuerbetrug und Steuervermeidung, effiziente Einbringung von Steuerrückständen.
- Festhalten an der eingeführten digitalen Konzernsteuer, zumindest bis internationale Gespräche (auf Ebene der EU und der OECD), die Österreich unterstützt, zur Einführung einer digitalen Betriebsstätte signifikante Fortschritte erzielen.
EPUs & KMUs - RECHTSSICHERHEIT UND ENTLASTUNG FÜR SELBSTÄNDIGE UND KMUs
- Das GmbH-Mindeststammkapital auf 10.000 Euro senken
- Die Abschaffung der Mindestkörperschaftsteuer wird „geprüft“, um besonders KMUs zu entlasten
- Rechtssicherheit in der Abgrenzung von Selbstständigkeit und Dienstverhältnissen
- Leichtere Absetzbarkeit von Arbeitszimmern
- Erhöhung der Freigrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) auf 1.000 Euro, mit dem Ziel einer weiteren Erhöhung auf 1.500 Euro für GWG mit besonderer Energieeffizienzklasse
- Förderung des Prinzips „Reparieren statt wegwerfen“ durch steuerliche oder andere Anreizmaßnahmen zur gleichzeitigen Stärkung von Gewerbe und Handwerk
>> Das vollständige Programm finden Sie HIER zum Download.