NPO-Unterstützungsfonds für gemeinnützige Vereine und NPOs ab 8. Juli 2020

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Kategorie: Buchhaltung, Covid-19

Nach über drei Monaten ohne Entschädigung kommt nun endlich Bewegung rein: Der Unterstützungsfonds für Non-Profit-Organisationen, der Corona-bedingte Einnahmenausfälle gemeinnütziger Vereine abfedern soll, ist startklar. Der Geld-Zuschuss - immerhin bis zu maximal EUR 2,4 Millionen - soll direkt an die Organisation fließen. Wir haben die Eckdaten und unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung.

Wer ist antragberechtigt?

  • Nonprofit-Organisation (§§ 34-47 BAO) aus allen Lebensbereichen:
    Sport, Freizeit, Soziales, Rettungswesen, Bildung, Wissenschaft, Erziehung, Klima-, Umwelt- und Tierschutz, Kunst, Kultur, Gesundheit, Pflege, Heimat- und Brauchtumspflege, Entwicklungszusammenarbeit, Jugend, Senioren, Frauen, Erinnerungsarbeit, Denkmalpflege uvm.
  • Freiwillige Feuerwehren, nach landesgesetzlichen Vorschriften
  • Gesetzlich anerkannte Kirchen, Religionsgemeinschaften und Einrichtungen, denen auf Grund religionsrechtlicher Bestimmungen nach staatlichem Recht Rechtspersönlichkeit zukommt
  • Rechtsträger, an denen die genannten Organisationen unmittelbar oder mittelbar zumindest zu mehr als 50 % beteiligt sind, wenn diese durch ihre Tätigkeit die satzungsgemäßen Aufgaben der Organisationen sicherstellen

Die Voraussetzungen

  • Sitz und Tätigkeit in Österreich (soweit es sich nicht um gemeinnützige Rechtsträger aus dem Bereich der Entwicklungszusammenarbeit handelt)
  • Die Organisation besteht bereits vor oder seit dem 10. März 2020
  • Die Aktivitäten der Organisation sind durch einen von COVID-19 verursachten Einnahmenausfall beeinträchtigt.
  • Die Organisation darf zum 10. März 2020 nicht materiell insolvent gewesen sein
  • Über sie wurde in den letzten fünf Jahren vor der Antragstellung keine rechtskräftige Finanzstrafe oder Verbandsgeldbuße verhängt
  • Die Organisation hat zumutbare Maßnahmen gesetzt, um die durch die Förderung zu deckenden förderbaren Kosten zu reduzieren
  • Bestätigung durch Wirtschaftsprüfer/Steuerberater verpflichtend:
    - bei einer Förderhöhe ab EUR 12.000,- oder
    - bei mehr als 10 Dienstnehmern oder
    - wenn der Umsatz 2019 höher war als EUR 120.000,-.

Welche Kosten sind nun förderbar?
Für die Höhe der Förderung sind die förderbaren Kosten ausschlaggebend. Diese werden – abhängig vom Einnahmenausfall – bis zu maximal 100 % ersetzt:

  • Angefallene, betriebsnotwendige Kosten im Zeitraum vom 1. April bis 30. September 2020. Dazu gehören, ähnlich wie beim „Fixkostenzuschuss“ z.B. Mieten, Energiekosten, Versicherungen, Zinsen, laufende Zahlungsverpflichtungen (Buchhaltung, Jahresabschluss, etc.)
  • Unmittelbar durch COVID-19 verursachte Mehrkosten im Zeitraum zwischen 10. März und 30. September, z.B. Schutzausrüstung oder Desinfektionsmittel, jedoch keine Personalkosten
  • Kosten für sogenannte "frustrierte Aufwendungen" für Veranstaltungen, die aufgrund von COVID-19 nicht stattfinden konnten, die bereits vor dem 10.3.2020 angefallen sind

So beantragen Sie

  • Die Abwicklung der Förderung wird durch das Austria Wirtschaftsservice (AWS) durchgeführt.
  • Die erwarteten Richtlinien werden derzeit finalisiert und Anfang nächster Woche veröffentlicht. Die Antragstellung ist ab Mittwoch, 8. Juli 2020 bis längstens 31.12.2020 auf www.npo-fonds.at möglich.

Vorgesehen ist, dass 50 Prozent der Förderung innerhalb weniger Tage nach Antragstellung ausbezahlt werden. Die restlichen 50 % werden nach Einreichung der Abrechnung ausbezahlt. Förderungen bis EUR 3.000,- sollen innerhalb weniger Tage zu 100 % ausbezahlt werden.

Wichtig: COVID-19 Förderungen aus dem Härtefall-Fonds, im Rahmen des Fixkosten-Zuschusses und für Kurzarbeit werden nicht mit dem NPO-Zuschuss gegengerechnet. Auch eine Kombination mit einer Überbrückungsgarantie ist möglich.

Gerne unterstützen Ihre CONSULTATIO-BetreuerInnen Sie bei der Ermittlung der anrechenbaren Kosten und der Einnahmenausfälle sowie - insofern notwendig - mit der fachkundigen Bestätigung eines Steuerberaters bzw. Wirtschaftsprüfers.

>> Fragen und Antworten darauf Sie im „FAQ–NPO-Unterstützungsfonds“.

>>Download "Unterstützungsfonds für Non-Profit-Organisationen (NPO) im Überblick"


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