Neuer Ausfallsbonus für Unternehmen

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Kategorie: Buchhaltung, Covid-19

Die Bundesregierung hat kürzlich die Wirtschaftshilfen für von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen um einen Ausfallsbonus ergänzt. Er soll allen Unternehmen zukommen, die einen Umsatzausfall von mindestens 40 Prozent erleiden. Als Ergänzung zum FKZ II umfasst der Ausfallsbonus ab Jänner 2021 sowohl einen direkten Zuschuss als auch einen Vorschuss auf den FKZ II zur Liquiditätssicherung. Beantragt kann er ab 16. Februar 2021 werden.

  • Voraussetzung ist ein Umsatzeinbruch von zumindest 40%.
  • Die Ersatzrate beträgt 30% des Umsatzausfalls
    – davon 15% als "echter" Ausfallsbonus (ohne Antrag auf FKZ II)
    – sowie optional 15% als Vorschuss auf den FKZ II
  • Die Beantragung erfolgt über FinanzOnline und ist jeweils zwischen dem 16. des Folgemonats und 15. des Drittfolgemonats möglich, erstmals mit 16. Februar 2021.
  • Die Maximalhöhe dieser Förderung beträgt pro Monat EUR 60.000,-. Davon werden maximal EUR 30.000,- als Zuschuss sowie maximal EUR 30.000,- als Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss II ausbezahlt.
  • Der Antrag kann durch die/den Unternehmer/in selbst erfolgen.
  • ACHTUNG: Unternehmen, die den Vorschuss auf den FKZ II im Rahmen des Ausfallsbonus beantragen, müssen auch einen Antrag auf den FKZ II stellen.
  • Der Vorschuss wird bei Beantragung des FKZ II auf den vorläufig auszuzahlenden Betrag von 80% im Zuge der ersten Tranche angerechnet. Wurde die erste Tranche bereits ausbezahlt, kann kein Vorschuss beantragt werden.

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zum Ausfallsbonus und allen anderen Förderungen sowie bei Antragstellung zur Verfügung.

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