Mit dem Fiskus sicher durch die „Grace Period“

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Kategorie: Steuerberatung, Unternehmensberatung

Wer ein Unternehmen von Angehörigen übernimmt, ist häufig rechtlichen Unsicherheiten ausgesetzt. Das gilt auch für Klein- und Mittelbetriebe. Denn der Übernehmer haftet beispielsweise für bestimmte Steuern, die noch vor der Betriebsübertragung angefallen sind. Die gute Nachricht: Künftig gibt es eine neue Unterstützung bei der Übertragung von KMUs innerhalb der Familie. Das Finanzamt Österreich wird – auf Antrag – den Prozess begleiten. Das soll sicherstellen, dass Unternehmen steuerlich lupenrein übergeben werden.

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Am 1. Dezember 2024 tritt das Grace-Period-Gesetz in Kraft, das Betriebsübergaben im Familienkreis vereinfachen soll. Es sieht vor allem zwei Dinge vor: Erstens, dass der Fiskus beim übergebenden Unternehmer jene Zeiträume prüft, die – steuerlich – noch offen sind. Zweitens, dass der potenzielle Nachfolger Auskunft über steuerliche Sachverhalte bekommen kann, seien sie bereits eingetreten oder nicht. Damit gehen erhöhte Offenlegungspflichten ebenso einher wie ein laufender Kontakt zwischen dem voraussichtlichen Erwerber und dem Finanzamt Österreich.

Wer ist antragsberechtigt?

Die begleitete Unternehmensübertragung können nur natürliche Personen beantragen, die ihren (Teil-)Betrieb oder ihre Mitunternehmer­anteile an Angehörige übertragen wollen – und zwar innerhalb von zwei Jahren ab der Antragstellung. Außerdem muss tatsächlich das Finanzamt Österreich für den zu übertragenden Betrieb bzw. Mitunternehmeranteil ­zuständig sein.

Wie erfolgt die Begleitung?

Sind die Voraussetzungen für eine begleitete Unternehmens­übertragung erfüllt, leitet der Fiskus eine Betriebsprüfung (Außenprüfung) ein. Er prüft den Antragsteller und gegebenen­falls auch die Mitunternehmerschaft, deren Anteile übertragen werden sollen. Geprüft werden jene letzten drei Jahre vor der Antragstellung, für die bereits eine Abgabenerklärung eingereicht wurde – sofern für diese Zeiträume nicht ohnehin bereits eine Außenprüfung stattgefunden hat. Diese Prüfung umfasst alle Abgaben, für die das Finanzamt Österreich ­zuständig ist. Ausgenommen sind Abgaben, die die Lohnsteuer­prüfung erfasst. Die Finanz hat fürs Prüfen sechs Monate Zeit. Ist die Begleitung der Unternehmensübertragung einmal beendet, sind die in deren Zuge kontrollierten Zeiträume von einer (weiteren) Außenprüfung ausgenommen.

Wann endet die Begleitung der Unternehmensübertragung?

Die Begleitung dauert an, bis die Übertragung erledigt ist. Sie endet also, wenn die letzte Abgabenerklärung für jenes Kalenderjahr einlangt, in dem die Betriebsübertragung abgeschlossen wurde. Auf Antrag des voraussichtlichen Übernehmers lässt sich die Begleitung aber auch schon früher beenden.

Was noch im Grace-Period-Gesetz steht

  • Die Pflicht, einen höchstens sechs Monate alten Firmenbuchauszug vorzulegen, entfällt für den Gewerbeanmelder. Die Gewerbebehörde holt sich den Firmenbuchstand selbst, weil ohnehin eine Ermächtigung zur amtswegigen Datenermittlung gegeben ist.
  • Beim ArbeitnehmerInnenschutz gibt es Erleichterungen: Künftig bleiben zwei Jahre Zeit, dem Arbeitsinspektorat mitzuteilen, wer die Sicherheitsvertrauenspersonen sind.

Das neue Gesetz tritt mit 1. Dezember 2024 in Kraft. Den Antrag, Ihre Unternehmensübertragung begleiten zu lassen, können Sie frühestens ab 1. Jänner 2025 stellen. Auch Ihr CONSULTATIO-Team steht Ihnen bei Ihrer Unternehmens­übertragung jedenfalls mit Rat und Tat zur Seite!

Christoph Fuchs, LL.B.
Steuerberater

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