Elektrofahrzeuge anzuschaffen ist dank der E-Mobilitätsoffensive der vergangenen Jahre steuerlich erheblich begünstigt. Immer mehr Unternehmen stellen ihren Mitarbeitern daher solche Autos zur beruflichen und privaten Nutzung zur Verfügung. Und auch bei Firmen-Fahrrädern gibt’s einen Boom. In Sachen Abgaben waren zuletzt allerdings noch einige Fragen offen. Der Fiskus hat diese jetzt geklärt: Ab 2023 gelten neue Regeln für die sogenannte Gehaltsumwandlung und für den Ersatz von Ladekosten. Mehr dazu in der aktuellen Ausgabe der CONSULTATIO News.
Mit CONSULTATIO News 1/23 steuerfrei radeln
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