Jetzt ist schon wieder was geplant…. Was anfängt wie ein einschlägiger „Brenner-Krimi“, wird in naher Zukunft für viele Unternehmen tatsächlich ziemlich spannend werden. Seit einem Jahr liegt eine Novelle der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie auf dem Brüsseler Verhandlungstisch. Der Vorschlag sieht umwälzende Neuerungen vor. Diese würden den endgültigen Sprung ins digitale Zeitalter bedeuten, den Firmen zugleich aber einiges abverlangen.
Kommt bei der Umsatzsteuer der totale digitale Umbruch?
Die „VAT in the Digital Age“-Initiative (ViDA) will das aktuelle System kräftig umkrempeln. Ihre Ziele: alles vereinfachen und gleichzeitig den Betrug bekämpfen. Die EU-Mitgliedstaaten müssen den vorliegenden Vorschlag allerdings erst beschließen. Der größte Einschnitt in die tägliche Praxis der Unternehmen ergibt sich aus der Verpflichtung, bei innergemeinschaftlichen B2B-Umsätzen strukturierte elektronische Rechnungen auszustellen. Zusammenfassende Meldungen werden ab 2028 abgeschafft. Das betrifft zumindest 40 % der österreichischen Unternehmen!
Echtes E-Invoicing, schnelles Melden verpflichtend
Die ins Auge gefasste Pflicht zu strukturierten elektronischen Rechnungen hat es in sich. Denn wer meint, diese Vorgaben mit PDF-Rechnungen ohnehin zu erfüllen, irrt. Gemeint sind hier vielmehr strukturierte Datenmodelle, bei denen Format und Merkmale streng vorgegeben sind. Laut Richtlinienvorschlag wird die elektronische Rechnung zudem innerhalb von zwei Tagen (!), nachdem der Steuertatbestand eingetreten ist, auszustellen sein. Mehr noch hat auf Basis dieser neuen Rechnungsart innerhalb von weiteren zwei Tagen (!) eine elektronische Meldung an den Fiskus zu erfolgen – anstelle der bisherigen Zusammenfassenden Meldung. Diese digitale Meldepflicht trifft ab 1. Jänner 2028 sowohl den Lieferanten als auch den Leistungsempfänger.
Andere Staaten arbeiten bereits intensiv an der Umsetzung von ViDA. Deutschland plant beispielsweise spätestens ab 2026, innerstaatlich im B2B-Bereich die strukturierten elektronischen Rechnungen verpflichtend einzuführen. Hierzulande lässt sich der Fiskus hingegen offenbar noch (sträflich) Zeit. Für österreichische Unternehmen ist daher derzeit völlig unklar, welche technischen Grundlagen für E-Invoicing gelten werden. Ebenso wenig gibt es Informationen dazu, ob E-Invoicing in Österreich auch innerstaatlich kommen soll oder ob man gar plant, das System des Übergangs der Steuerschuld im B2B-Bereich auszuweiten.
CONSULTATIO-TIPP: Der ViDA-Entwurf verlangt, Rechnungen raschest zu legen und unmittelbar nach Leistungserbringung die elektronische Meldung zu machen. Bereiten Sie Ihr Rechnungswesen und Ihre IT vorausschauend auf die neuen ViDA-Regeln vor – ungeachtet dessen, dass derzeit noch erhebliche Ungewissheiten bestehen.
Die „Single VAT Registration“
Unternehmen müssen sich, wenn sie grenzüberschreitend tätig sind, derzeit oft in verschiedenen Mitgliedstaaten umsatzsteuerlich registrieren lassen. Um den hohen Verwaltungsaufwand zu reduzieren, sieht ViDA als zweite Maßnahmensäule die Einführung einer „Single VAT Registration“ ab 2025 vor. Unter anderem ist geplant, die Prinzipien des One-Stop-Shop (EU-OSS) auszuweiten. Außerdem wird bei allen innergemeinschaftlichen B2B-Umsätzen die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergehen. Dies gilt für sämtliche Warenlieferungen oder Dienstleistungen, die in einem Mitgliedstaat steuerbar sind, in dem der Leistende nicht ansässig und der Leistungsempfänger umsatzsteuerlich registriert ist.
Umsatzsteuereinhebung über Online-Portale
Und schließlich plant ViDA als dritte Maßnahmensäule, ebenfalls ab 2025, erweiterte Steuerpflichten für Online-Portale, wenn sie kurzfristige Beherbergungs- oder Beförderungsleistungen anbieten (Stichwort Airbnb und Uber). Die Folge: Solche Leistungen werden auch dann der Umsatzsteuer unterliegen, wenn sie von Nicht- oder Kleinunternehmern erbracht werden.