Heuer wieder Anspruchszinsen für Steuernachzahlungen 2021

Ab 1. Oktober kommt es für Nachzahlungen aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer des vorigen Kalenderjahres zur Verrechnung von Anspruchszinsen in Höhe von derzeit 2,63 % pa. Um diese zu vermeiden empfiehlt es sich, eine freiwillige Anzahlung in Höhe der zu erwartenden Steuernachzahlung zu leisten.

Laut Information des BMF ist eine gesetzliche Änderung zur Erstreckung des Beginns der Laufzeit für die Anspruchszinsen – in Anlehnung an die Veranlagung 2019 und 2020 – betreffend die Veranlagung 2021 nicht vorgesehen. Bei Guthaben aus der Veranlagung 2021 werden natürlich auch wieder Anspruchszinsen gutgeschrieben. Gutschriften aus der Umsatzsteuerveranlagung 2021 werden – im Gegensatz zu Nachzahlungen für 2021 – ebenfalls verzinst.

CONSULTATIO TIPP: Wenn Sie die Einkommensteuer- bzw. Körperschaftsteuererklärung 2021 noch nicht beim Finanzamt eingereicht haben und eine Nachzahlung erwarten, können Sie mit einer geschätzten Anzahlung die Vorschreibung der Anspruchszinsen vermeiden.

Sandra Prasch, MSc.
Steuerberaterin

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