Härtefall-Fonds für Selbständige: Anträge ab Freitag, 27.3.2020, 17:00 Uhr

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Kategorie: Unternehmensberatung, Covid-19

Mit einem Härtefall-Fonds von vorerst einer Milliarde Euro lindert die Bundesregierung die akute finanzielle Notlage von Selbständigen in der Corona-Krise. Jene Selbständigen, die jetzt keine Umsätze haben, erhalten zur Bestreitung ihrer Lebenshaltungskosten einmalige Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Die exakten Förderrichtlinien liegen seit Kurzem vor. Die CONSULTATIO-Checkliste zeigt Selbständigen, ob sie Anspruch auf Unterstützung aus dem Härtefall-Fonds haben.

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Mit Hilfe dieser ersten Förderung sollen von der Covid-19 Krise besonders betroffene Härtefälle bei den Ein-Personen-Unternehmen, den Kleinstunternehmern, den neuen Selbständigen und den freien Dienstnehmern unterstützt werden.

Liegen die Fördervoraussetzungen vor, kann ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu € 1.000,00 beantragt werden. Ob und in welchem Ausmaß die Förderung zusteht, können Sie anhand der CONSULTATIO-Checkliste überprüfen.

Für nähere Informationen verweisen wir auf die Homepage der WKÖ.

In den nächsten Tagen sollen Informationen über die bereits angekündigte zweite Auszahlungsphase folgen. Selbstverständlich unterstützen wir Sie gerne bei der Überprüfung des Vorliegens der Förderkriterien sowie der Antragsstellung!

Förderanträge können ab Freitag 27.03.2020 - 17:00 online über die WKÖ eingebracht werden.


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