Entlastungspaket und Abgabenänderungsgesetz bringen viele neue Regeln

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Kategorie: Steuerberatung

Im Juni beschloss das Parlament ein milliardenschweres Teuerungs-Entlastungspaket, im Juli folgt das umfangreiche Abgabenänderungsgesetz 2022. Es bringt erhebliche Neuerungen im Einkommensteuer-, Umsatzsteuer- und Verfahrensrecht.

Öffentlichkeitswirksam präsentierte die Bundesregierung Ende Juni die Entlastungsmaßnahmen gegen die Rekordinflation. Über die Vielzahl an Benefits haben die Tagesmedien schon ausführlich berichtet. Sie sollen insbesondere den Niedrigverdienern als rasche Soforthilfe zugutekommen. Nicht weniger als fünf Milliarden Euro fließen über zusätzliche Familienbeihilfe, erhöhten Familien-, Klima- und Teuerungsbonus sowie diverse Absetzbeträge an die Steuerzahler. Das soll die Kaufkraft stärken. Viele Experten sehen darin allerdings eher kurzfristige Schmerz- als langfristige Heilmittel.

Steuerfreie Teuerungsprämie

Der Finanzminister führt für die Kalenderjahre 2022 und 2023 eine Teuerungsprämie ein. Sie ist an die steuerfreie Corona-Prämie der beiden Vorjahre angelehnt. Gewährt der Arbeitgeber heuer und nächstes Jahr seinen Arbeitnehmern wegen der Teuerung zusätzlich Bonuszahlungen und Prämien, sind diese

  • bis 2.000,– EUR pro Jahr steuerfrei und zusätzlich
  • bis 1.000,– EUR pro Jahr steuerfrei, wenn die Zahlung aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift erfolgt.

Es muss sich dabei aber eben um zusätzliches Geld handeln, das der Arbeitgeber bisher üblicherweise nicht ausbezahlt hat. Belohnungen, die aufgrund von Leistungsvereinbarungen fließen, fallen demnach nicht unter diese Befreiung.

Wichtig: Sie wollen Ihren Mitarbeitern sowohl eine steuerfreie Gewinnbeteiligung (siehe CONSULTATIO News 1/2022) als auch eine Teuerungsprämie zukommen lassen? Dann bleibt die Auszahlung nur steuerfrei, insoweit die Zahlungen insgesamt EUR 3.000,– pro Jahr nicht übersteigen!

CONSULTATIO-TIPP: Wenn Sie heuer bereits eine Gewinnbeteiligung steuerfrei gewährt haben, können Sie diese im Kalenderjahr 2022 rückwirkend als Teuerungsprämie behandeln. Das ist von Vorteil. Denn die Teuerungsprämie ist nicht nur von der Einkommensteuer, sondern auch von der Sozialversicherung und den Lohnnebenkosten befreit (insbesondere Kommunalsteuer und Dienstgeberbeitrag).

Familienbonus: Bis Ende September aufrollen

Der Familienbonus steigt rückwirkend mit ­
1. Jänner 2022 von EUR 1.500,– auf EUR 2.000,–. Arbeitgeber sind verpflichtet, bis Ende September 2022 für die bereits vergangenen Monate eine Aufrollung zu machen.

CO2-Bepreisung verschoben

Die Pflicht zum Erwerb von CO2-Emissionszertifikaten für Öl-, Gas- und Kohlelieferanten wurde vom 1. Juli auf den 1. Oktober 2022 verschoben.

Die Bundesregierung hat weitere strukturelle Maßnahmen angekündigt. So will sie die kalte Progression abschaffen, die Lohnnebenkosten senken und Absetzbeträge sowie Sozialleistungen valorisieren. Bis dato liegen dafür aber noch keine Gesetzesentwürfe vor.

Abgabenänderungsgesetz 2022

Das neue Abgabenänderungsgesetz liegt im Entwurf vor. Es wird zahlreiche Neuerungen bringen:

  • Öffi-Ticket & Pendlerpauschale
  • pauschale Betriebsausgaben für Jahreskarten
  • Dreiecksgeschäfte auch bei Reihengeschäften mit mehr als drei Personen
  • neue Regeln für ausländische Vermieter
  • Verzinsung von Umsatzsteuerguthaben und -nachzahlungen

Sobald das Parlament das Gesetz beschlossen hat, informieren wir Sie auf unserer neuen Homepage www.consultatio.com, unseren Social-Media-Seiten sowie in der nächsten Ausgabe der CONSULTATIO News.

 

Dr. Georg Salcher
Geschäftsführender Gesellschafter Steuerberater

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