Aufgrund der weiterhin enormen Teuerung im Bereich der Energiekosten hat die Bundesregierung weitere Unterstützungen präsentiert. Neben der Ausweitung des Förderzeitraumes des Energiekostenzuschuss I (EKZ I) bis Ende Dezember 2022 wurde der Energiekostenzuschuss II (EKZ II) in einer letzten Aussendung vom BMWA konkretisiert. Die finale Richtlinie wurde noch nicht veröffentlicht.
Energiekostenzuschuss II
- Förderzeitraum: 1.1.2023 bis 31.12.2023
- Förderhöhe: mindestens EUR 3.000 bis maximal EUR 150 Millionen (pro Unternehmen)
- Die Antragstellung wird wie beim EKZ I über den Fördermanager der aws möglich sein.
- Die Antragsstellung wird in zwei Zeiträumen erfolgen:
- Zeitraum Jänner 2023 bis Juni 2023: voraussichtlich Q3 2023 (August/September)
- Zeitraum Juli bis Dezember 2023: voraussichtlich Q1 2024 (Februar/März 2024) - Ausgenommen sind unter anderem staatliche Einheiten, energieproduzierende oder mineralölverarbeitende Unternehmen sowie Unternehmen aus dem Bereich Banken- und Finanzierungswesen.
Die Förderstufen und deren Voraussetzungen finden Sie in der Tabelle:
| Energieintensität (Eingangskriterium) | Förderintensität in % | Berechnungsformel | Verbrauchsmenge | Energieformen | |
1 | 3.000 – 2 Mio | 0% | 60% | Förderung der Mehrkosten | 100% | Treibstoffe, Strom, Erdgas, Wärme/Kälte (inkl Fernwärme), Dampf, Heizöl, Holzpellets und Hackschnitzel |
2 | 2 Mio – 4 Mio | 0% | 50% | Förderung des 1,5-fach übersteigenden Preises | 70% von 2021 | Strom, Erdgas, direkt aus Erdgas und Strom erzeugte Wärme/Kälte (inkl Fernwärme) |
3 | 4 Mio – 50 Mio | 3% auf 2021 oder 6% auf das erste Halbjahr 2022 | 65% | Förderung des 1,5-fach übersteigenden Preises | 70% von 2021 | Strom, Erdgas, direkt aus Erdgas und Strom erzeugte Wärme/Kälte (inkl Fernwärme) |
4 | 50 Mio - 150 Mio | 3% auf 2021 oder 6% auf das erste Halbjahr 2022 | 80% | Förderung des 1,5-fach übersteigenden Preises | 70% von 2021 | Strom, Erdgas, direkt aus Erdgas und Strom erzeugte Wärme/Kälte (inkl Fernwärme) |
5 (NEU) | 4 Mio – 100 Mio | 0% | 40% | Förderung des 1,5-fach übersteigenden Preises | 70% von 2021 | Strom, Erdgas, direkt aus Erdgas und Strom erzeugte Wärme/Kälte (inkl Fernwärme) |
Dabei sind folgende Neuerungen besonders hervorzuheben:
- Das Merkmal der Energieintensität des Unternehmens entfällt in den ersten beiden Stufen.
- Die Förderintensität wird in den ersten zwei Stufen stark erhöht.
- Die förderfähigen Energieformen wurden ausgeweitet.
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