Die Energiekostenpauschale für Unternehmen

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Kategorie: Steuerberatung

Zur Unterstützung von Kleinst- und Kleinunternehmern wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft die Energiekostenpauschale geschaffen. Bei dieser Pauschalabgeltung der erhöhten Energiekosten ist einiges zu beachten.

  • Förderfähige Unternehmen sind jene, die mehr als EUR 10.000 und weniger als EUR 400.000 Umsatz im Jahr 2022 erzielt haben und eine Betriebsstätte in Österreich haben (ausgenommen: öffentliche Unternehmen und die Sektoren Energie, Finanz, Immobilien, Landwirtschaft, freie Berufe und politische Parteien).
     
  • Förderhöhe: pauschal zwischen EUR 110 und EUR 2.475, abhängig von Branche und Jahresumsatz.
     
  • Förderfähiger Zeitraum: Es werden 3 unterschiedliche Zeiträume angeboten, unter denen der Antragssteller wählen kann:
      • 1.2.2022 bis 31.12.2022
      • 1.2.2022 bis 30.9.2022
      • 1.10.2022 bis 31.12.2022
         
  • Anmeldung/Antragstellung: Berechtigte Förderwerber können sich seit dem 17.4.2023 für einen Pre-Check-In bei der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) anmelden. Dabei werden weitere Informationen zur Antragstellung zur Verfügung gestellt. ACHTUNG: Für diesen Pre-Check-In ist eine Handysignatur sowie ein USP-Zugang notwendig.
     
  • Die eigentlichen Anträge können ab Mai 2023 gestellt werden.

 

Christian Trethan
Christian Trethan, MSc.
Steuerberater

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