Das aktuelle Jahr brachte für die Personalverrechnung eine Vielzahl von Änderungen. CONSULTATIO-News-Leser und Newsletter-Abonnenten sind aus unseren Berichten dort schon gut informiert. Im Folgenden weisen wir nochmals auf die „Top 3“ der Neuerungen hin. Denn zu ihnen haben wir bisher die meisten Rückfragen unserer Klienten erhalten.
Die drei wichtigsten Neuerungen in der Lohnverrechnung 2024
Mitarbeiterprämie – kein alter Wein in neuen Schläuchen
Die auf das Jahr 2024 befristete Mitarbeiterprämie wirkt auf den ersten Blick wie die „alte“ Teuerungsprämie aus 2023, nur mit neuem Namen. Auch der lohnsteuer- und beitragsfreie Höchstbetrag von EUR 3.000,– jährlich ist gleich hoch. Bei genauerer Betrachtung zeigen sich jedoch wesentliche Unterschiede: Konnten Sie bei der Teuerungsprämie als Arbeitgeber noch bis zu EUR 2.000,– individuell vergeben, muss für die Mitarbeiterprämie hingegen – in vollem Umfang – eine lohngestaltende Vorschrift als Basis bestehen. Demnach muss der Geldfluss entweder direkt im Kollektivvertrag geregelt sein oder Letzterer ermöglicht den Abschluss einer Betriebsvereinbarung. In Firmen ohne Betriebsrat lässt sich die Betriebsvereinbarung durch einen Vertrag mit allen Beschäftigten ersetzen.
Wie bislang muss es sich auch bei der neuen Prämie um eine zusätzliche Zahlung handeln. Geld aus einer Leistungsvereinbarung oder wiederkehrende Bonuszahlungen können daher keine Mitarbeiterprämie darstellen. Die gute Nachricht: 2022 und 2023 geflossene Teuerungsprämien verhindern das Auszahlen einer steuerfreien Mitarbeiterprämie nicht.
Steuerfreie Überstundenzuschläge
Die Begünstigung der steuerfreien Überstundenzuschläge steigt 2024 und 2025 auf 18 Überstunden, mit einer Obergrenze von EUR 200,– monatlich. Im Falle von All-In-Vereinbarungen gilt: Leistet der Dienstnehmer im Jahresdurchschnitt nachweislich Überstunden im erforderlichen Ausmaß, lässt sich für ihn auch hier der höhere Steuerfreibetrag berücksichtigen. Achtung: Bei üppigeren Bruttobezügen wird der Freibetrag von EUR 200,– schon bei weniger als 18 Überstunden pro Monat erreicht. Wie viele Überstunden muss jemand monatlich tatsächlich leisten, um die neue Begünstigung voll zu nutzen? Wir berechnen das gern für Sie!
Führt Ihr Unternehmen für leitende Angestellte bislang keine Zeitaufzeichnungen? Dann müssen Sie nun zumindest ab Beginn des Dienstverhältnisses sechs Monate lang aufzeichnen, falls Sie vom neuen Steuervorteil profitieren wollen. Wenn die befristete Befreiung voll ausgeschöpft werden soll, muss aus diesen Aufzeichnungen eine entsprechende Überstundenleistung hervorgehen.
Ein Bonus für den kleinen Zuverdienst in der Pension
Pensionisten sollen helfen, den Arbeitskräftemangel zu entschärfen. Daher gibt es künftig einen (vorerst bescheidenen) Anreiz, auch in der Rente ein wenig weiterzuarbeiten: Vater Staat übernimmt den Dienstnehmeranteil zur Pensionsversicherung für die laufenden Bezüge – bis zur zweifachen Geringfügigkeitsgrenze. Die sonstigen Dienstgeberbeiträge trägt freilich unverändert der Arbeitgeber.
Die ÖGK führt gerade die technischen Anpassungen durch, um die Übernahme der Beiträge umsetzen zu können. Für die Monate Jänner bis März 2024 wird daher rückwirkend verrechnet.