Um die Finanzierung und Liquidität von Startups sicherzustellen, kann ein Zuschuss im Rahmen des Covid-Startup-Hilfsfonds beantragt werden. Dabei werden Eigenkapital-Investments bis zu einer Höhe von EUR 800.000 verdoppelt. Anträge können ab sofort und bis zum 15. Dezember 2020 bei der Austria Wirtschaftsservice (aws) eingebracht werden.
COVID-Startup-Hilfsfonds: Wer profitiert?
Innovative Startups, denen aufgrund der Corona-Krise langsam das Geld ausgeht, werden mit einem aws-Zuschuss auf private Investments unterstützt:
- Hat ein Startup seit 15. März 2020 frisches Eigenkapital oder eigenkapitalähnliche Einlagen von privaten (in- oder ausländischen) Investoren von mindestens EUR 10.000 Euro und maximal EUR 800.000 erhalten, so werden diese Mittel durch Zuschüsse verdoppelt.
- Die Zuschüsse müssen nur im Erfolgsfall zurückgezahlt werden.
- Die Antragsstellung erfolgt online über den aws Fördermanager und ist ab sofort bis 15. Dezember 2020 möglich.
Wie stelle ich den Antrag?
- Die Antragstellung erfolgt online über die Homepage der aws.
- Eingereicht werden der unterfertigte Antrag sowie eine qualifizierte Bestätigung eines Steuerberaters bzw. Wirtschaftsprüfers, dass wesentliche Kriterien erfüllt sind.
- Der Zuschuss ist flexibel mit anderen aws-Garantien kombinierbar.
Was kann gefördert werden und was nicht?
Ausführliche Informationen zum Covid-Start-up-Hilfsfonds finden Sie HIER
CONSULTATIO-TIPP: Machen Sie sich bereits im Vorfeld mit den umfassenden Detailanforderungen der Richtlinie vertraut oder nehmen Sie umgehend Kontakt auf mit Ihrem/r CONSULTATIO-Betreuer/in.
Des Weiteren wird es neben dem Covid-Startup-Hilfsfonds noch einen Venture Capital Fonds in Höhe von 50 Mio. Euro geben, der zu 50 Prozent staatlich garantiert wird. Detaillierte Informationen folgen laut aws in Kürze.