Während manche Branchen sich langsam erholen, kämpfen andere immer noch mit den aufrechten Restriktionen. Am 15. Juni hat die Bundesregierung daher die Verlängerung und Adaptierung weiterer Unterstützungen angekündigt. Im Fokus stehen die Kurzarbeit, der Ausfallsbonus und Verlustersatz sowie die Verlängerung der Haftungsübernahmen für Überbrückungsfinanzierungen. Wir haben uns die Details dazu angeschaut.
Covid-19-Förderungen gehen in die Verlängerung
AUSFALLSBONUS
- Verlängerung: 3 Monate (Juli – September)
- Wegfall Vorschuss FKZ Teil: nur noch Bonus (Ersatz des Umsatzausfalls)
- Eintrittskriterium: 50 % Umsatzausfall (bisher nur 40 %)
- Ersatzrate: Staffelung der Ersatzraten nach branchenspezifischem Rohertrag (10 %, 20 %, 30 % und 40 %)
- Deckel: EUR 80.000,- (statt bisher EUR 30.000,-)
- Deckelung Kurzarbeit: Ausfallsbonus + KUA darf maximal den Umsatz des Vergleichszeitraums ergeben
- Dividendenregelung, Boniregelung und Kündigungsregelung werden von FKZ 800.000 übernommen
VERLUSTERSATZ
- Verlängerung: 6 Monate (Juli – Dezember)
- Eintrittskriterium: 50 % Umsatzausfall
- Deckel: 10 Millionen Euro (beihilfenrechtlicher Rahmen)
HÄRTEFALL-FONDS
- Verlängerung („Phase 3“): 3 Monate (Juli – September)
- Eintrittskriterium: 50 % Umsatzeinbruch oder laufende Kosten können nicht gedeckt werden (Betretungsverbot als Eintrittskriterium entfällt)
- Betrag: EUR 600,- (statt bisher EUR 1.100,- inklusive Comeback-Bonus und Zusatzbonus); maximal EUR 2.000,-
- Zeitraum: ab 1. Juli (für 15. Juni bis 30. Juni gibt es einen automatisierten Ersatz)
- Beantragungszeitraum: ab 2. August bis Ende Oktober 2021
- Neu: Handysignatur
GARANTIEN
- VO-Ermächtigung für Haftungsrahmen verlängert bis 31.12.2021
- Stundungen bis 31.12.2021 möglich
SONSTIGES
- Steuerrechtliche Maßnahmen: USt-Befreiung für Masken und Alkoholsteuerbefreiung für Desinfektionsmittel bis 31.12.2021 verlängert
- SVS-Überbrückungsfinanzierung (Künstler):
- Verlängerung Juli - September
- Auszahlungshöhe EUR 600,-/Monat
- Gegenverrechnung mit HFF läuft aus
- Rahmen 10 Mio. Euro - NPO-Fonds
- Abfederung von Härtefällen im 2. Halbjahr 2021
- EUR 35 Millionen zusätzlich
Bei all den Änderungen fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Gerne helfen Ihre CONSULTATIO-BetreuerInnen Ihnen im Bedarfsfall!