Coronahilfen: Ihr Update für 2022

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Kategorie: Steuerberatung, Covid-19

Ob die Pandemie heuer ein Ende findet? Das steht in den Sternen. Eines aber wissen wir: Viele Unternehmer sind noch immer auf die staatlichen Covid-19-Zuschüsse angewiesen. CONSULTATIO News beleuchtet daher, was sich bei den Förderungen zuletzt getan hat und welche Unterstützungen Sie jetzt noch beantragen können.

Drei 100 Euro Scheine mit Covid-Masken

Ausfallsbonus III
Für die Zeit von 1. November 2021 bis 31. März 2022 lässt sich ein etwaiger Umsatzausfall erneut teilweise ersetzen. Um an das Hilfsgeld zu kommen, muss Ihr Ausfall für November und Dezember 2021 mindestens 30 %, für Jänner bis März 2022 zumindest 40 % betragen. Das ist weniger als beim Ausfallsbonus II.

Für die Berechnung dienen der November, Dezember bzw. März 2019 sowie der Jänner und Februar 2020 als Vergleichsmonate. Der Umsatzausfall ergibt multipliziert mit den branchenabhängigen Prozentsätzen die Bonushöhe. Den Antrag auf den Bonus können Sie ab dem 10. des Folgemonats bis zum 9. des viertfolgenden Monats stellen. Für den Dezember 2021 endet die Frist daher zum Beispiel am 9. April 2022.

Verlustersatz III
Der Verlustersatz geht ebenfalls in die Verlängerung, von Jänner bis März 2022 und in leicht adaptierter Form. Um ihn zu bekommen, muss Ihr Umsatzausfall 40 % ausmachen. Beim am 31. Dezember 2021 ausgelaufenen Verlustersatz II waren es noch 50 % gewesen. Falls Sie entsprechende Ausfälle haben, beachten Sie bitte: Der Ausfallsbonus III ist zwingend vor dem Verlustersatz zu beantragen und anschließend bei der Ermittlung des Verlusts zu berücksichtigen. Die Ersatzrate liegt unverändert bei 70 % dieses Verlusts, für ­­Klein(st)unternehmer sind es sogar 90 %.

Die Anträge lassen sich seit 10. Februar und bis 30. September 2022 einbringen. Auch der „alte“ Verlustersatz II (für Juli bis Dezember 2021) kann noch bis zum 30. Juni 2022 geltend gemacht werden.

NPO-Fonds IV
Vater Staat greift den gemeinnützigen Organisationen erneut unter die Arme. Seit 21. Februar bis 30. April 2022 können sich NPOs einen von Oktober bis Dezember 2021 erlittenen Einnahmenausfall wieder ersetzen lassen. Diesmal gibt es allerdings eine Einschränkung: Vom errechneten Einnahmenausfall sind 10 % der Einnahmen des vierten Quartals 2019 abzuziehen. Die Maximalförderung liegt dann bei 90 % des gekürzten Einnahmenausfalls.

Liegt ein Einnahmenausfall vor, können sich Vereine auch den 5%igen pauschalen Struktursicherungsbeitrag sowie die im 4. Quartal 2021 angefallenen förderbaren Kosten vom Staat holen.

Härtefallfonds
Auch der Härtefallfonds geht in eine Phase 4 und läuft somit noch einmal weiter, nämlich von November 2021 bis März 2022.

31. März 2022: Frist für Fixkostenzuschuss 800.000 endet
Eile ist für alle geboten, die sich den Fixkostenzuschuss für den Zeitraum 16. September 2020 bis 30. Juni 2021 noch nicht geholt haben: Das Geld kann nur mehr bis längstens Ende März 2022 beantragt werden!

Jahresabschlüsse: Aufstellungsfrist geringfügig verlängert
Jahresabschlüsse sind innerhalb von fünf Monaten ab dem Bilanzstichtag aufzustellen. So steht’s jedenfalls im Unternehmensgesetzbuch. Für Unternehmen, deren Bilanzstichtag zwischen 31. Oktober und 31. Dezember 2021 liegt, hat der Fiskus diese Frist jedoch bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Aus derzeitiger Sicht gibt es allerdings keine verlängerte Offenlegungsfrist wie im Vorjahr. Das bedeutet: Alle Jahresabschlüsse müssen dem Firmenbuchgericht innerhalb von neun Monaten offengelegt werden.

Kommt eine der Unterstützungsmaßnahmen für Sie in Betracht? Ihre CONSULTATIO-BeraterInnen helfen Ihnen gerne beim Beantragen, damit Ihr Unternehmen auch diese – hoffentlich letzte – Phase der Pandemie erfolgreich meistert.

 

Petra Fuhrmann
Mag. Petra Fuhrmann
Prokuristin | Steuerberaterin

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