Über die wesentlichen Grundlagen zum neuen Kurzarbeitsmodell, welches mit Wirkung ab 1.3.2020 als bedeutende arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitische Maßnahme in der aktuellen Gesundheits- und Wirtschaftskrise geschaffen wurde, haben wir am 20.3. informiert. Nun wurde die „Bundesrichtlinie Kurzarbeitshilfe (KUA-COVID-19)“ online gestellt.
Corona Kurzarbeit: Neue Richtlinien und Formulare
Neben der mit Spannung erwarteten „Bundesrichtlinie Kurzarbeitshilfe (KUA-COVID-19)“, kurz: Kurzarbeits-Richtlinie bzw KUA-RL genannt, wurde auch das aktuelle „COVID-19-Kurzarbeit Begehren“, also das mehrseitige Antragsformular, online gestellt.
Zudem wurden „COVID-19-Kurzarbeit Pauschalsatztabellen“ (samt Erläuterungen) zur Verfügung gestellt, das ist eine aktuelle Excel-Tabelle mit den einkommensabhängigen Pauschalsätzen pro Ausfallstunde. Dort ebenfalls zu finden ist ein “AMS-Teilzeitberechnungs-Tool für die COVID-19 Kurzarbeitsbeihilfe“, ein Kurzarbeitsbeihilfen-Rechner auf Excel-Basis für Teilzeitarbeit.
Alle Unterlagen zum Download finden Sie HIER
Die Personalverrechnungs-ExpertInnen der CONSULTATIO helfen und unterstützen Sie gerne bei der Durchführung und Antragstellung.