Die Staatskasse ist leer, weshalb die neue Bundesregierung unter massivem Einsparungsdruck steht. Der Nationalrat hat erste Maßnahmen zur Budgetsanierung beschlossen. Bereits seit Anfang April ist für E-Autos Versicherungssteuer und für kleine Photovoltaik-Anlagen Umsatzsteuer fällig. Eine Menge weiterer Einschnitte wird folgen. Lesen Sie im Anschluss, mit welchen Belastungen Sie jetzt und in den kommenden Jahren rechnen müssen.
Budgetmisere löst Belastungswelle aus

Motorbezogene Steuer für Elektrofahrzeuge
Reine E-Autos – also Kraftfahrzeuge mit einem CO2-Emissionswert von 0 g/km – waren bislang von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit. Das sollte ein Anreiz sein, sich ein Elektrofahrzeug anzuschaffen. Diese Ausnahme ist seit 1. April 2025 Geschichte. Für elektrisch angetriebene PKWs gibt es nun im Versicherungssteuergesetz einen eigenen Steuersatz. Ähnlich wie bei den Verbrennern bemisst er sich zum einen an der Motorleistung. Zum anderen ist er – mangels CO₂-Ausstoß als Bezugsgröße – ans Eigengewicht des Wagens geknüpft.
Die neue Steuer berechnet sich pro Monat wie folgt:
1. Leistungskomponente | 2. Gewichtskomponente |
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Die Motorleistung darf rechnerisch um einen „Freibetrag“ von 45 kW verringert werden. Allerdings fällt in jedem Fall eine monatliche Mindeststeuer von EUR 2,50 für die Leistungskomponente an. Als Leistung in kW gilt die im Zulassungsschein eingetragene Dauerleistung des Elektromotors. | Auch das Gewicht ist rechnerisch um einen „Freibetrag“ von 900 kg zu verringern. Und es gibt für die Gewichtskomponente ebenfalls eine Mindeststeuer: Sie liegt bei EUR 3,– pro Monat. |
Was Sie Ihr E-Auto steuerlich jetzt kostet?
Angenommen, Ihr Auto hat eine Dauerleistung von 100 kW und ein Eigengewicht von 2.000 kg, dann fallen folgende Kosten an:
Motorleistungskomponente | Gewichtskomponente |
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100 kW – 45 kW = 55 kW 35 kW × EUR 0,25 = EUR 8,75 20 kW × EUR 0,35 = EUR 7,– Summe: EUR 15,75 | 2.000 kg – 900 kg = 1.100 kg 500 kg × EUR 0,015 = EUR 7,50 600 kg × EUR 0,03 € = EUR 18,– Summe: EUR 25,50 |
Sie zahlen also eine Gesamtsumme von EUR 15,75 + EUR 25,50 = EUR 41,25 pro Monat. Das sind EUR 495,– pro Jahr. |
Der Gesetzgeber führt auch eine Steuer für E-Motorräder (mit Ausnahme von E„Mopeds“) und für E-Wohnmobile ein. Für diese gilt jeweils ein eigener Tarif. Die schon bestehende motorbezogene Versicherungssteuer für PluginHybride wird erhöht. Bei Autos mit (reinem) Verbrennungsmotor ändert sich hingegen nichts.
Für das Berechnen und Einheben der Steuer via Prämien sind auch zukünftig die Versicherungen zuständig. Da die Änderungen so kurzfristig in Kraft getreten sind, ist für die Kfz-Versicherer der Fälligkeitstermin für die Differenzbeträge auf den 15. November 2025 festgesetzt.
Einen einzigen kleinen Lichtblick gibt es in Sachen Kraftfahrzeuge im Regierungsprogramm. Es sieht vor, die Luxustangente schrittweise in Richtung EUR 65.000,– anzuheben. In einem ersten Schritt soll die „Luxusgrenze“ ab 2027 auf EUR 55.000,– steigen. Die Maßnahme ist aber noch längst nicht beschlossen – sie steht unter „Budgetvorbehalt“.
Keine Steuerbefreiung mehr für (private) Photovoltaik
Ebenfalls mit 1. April 2025 ist die Umsatzsteuerbefreiung für bestimmte PV-Anlagen gefallen. Für vor dem 7. März 2025 bestellte Anlagen gibt es allerdings eine Übergangsregelung: Ihre Lieferung und Installation bleiben steuerbefreit, sofern die Arbeiten bis Ende 2025 abgeschlossen sind. Der Vertragsabschluss vor dem 7. März 2025 sollte gut dokumentiert sein.
Bildungskarenz: Mit 31. März 2025 ausgelaufen
Auch das bisher vom AMS ausbezahlte Weiterbildungs- und Bildungsteilzeitgeld ist dem Sparstift zum Opfer gefallen. Zwar kann jeder weiterhin mit seinem Arbeitgeber eine Bildungskarenz oder teilzeit vereinbaren. Aber der Arbeitnehmer bekommt dafür keine staatliche Unterstützung mehr.
Für bereits begonnene bzw. unmittelbar bevorstehende Bildungskarenzen hat die Regierung eine Übergangsregelung geschaffen. Wo eine Bildungskarenz in Modulen vereinbart ist, lassen sich offene Module dann absolvieren, wenn das AMS für sie bis Ende März 2025 einen Anspruch zuerkannt hat.
Diese Regelungen sollen auch für jene Fälle gelten, in denen bis Ende Februar 2025 eine Vereinbarung abgeschlossen wurde und die Bildungsmaßnahme spätestens am 31. Mai 2025 beginnt.
Weitere fixe Einschnitte
Um den Staatshaushalt zu sanieren, sind außerdem folgende Maßnahmen bereits auf Schiene gesetzt:
- Die Bankenabgabe wird steigen.
- Die Stromkonzerne haben den Energiekrisenbeitrag noch weitere fünf Jahre zu zahlen. Sie unterliegen zudem einer verschärften „Übergewinnbesteuerung“.
- Der Spitzensteuersatz von 55 % auf Einkünfte über EUR 1 Mio. bleibt bis 2029.
- Die Wettgebühren und die Tabaksteuer
werden erhöht.
Der Nationalrat hat diese Maßnahmen beschlossen, als der Konsolidierungsbedarf für 2025 noch mit EUR 6,5 Mrd. angesetzt war. Inzwischen legen die ungünstigen Wirtschaftsdaten für heuer aber die Notwendigkeit deutlich höherer Einsparungen nahe.
Regierungsprogramm zeigt, was noch alles kommen wird
Nicht nur wegen der nun mageren Konjunkturprognose ist davon auszugehen, dass die Dreierkoalition die Abgabenschraube noch fester anzieht. Das Ende Februar präsentierte Regierungsprogramm enthält zahlreiche weitere steuerliche Vorhaben. Sie sind teils nur in Schlagworte gefasst, teils aber bereits mit griffigeren Zahlen und Terminen versehen.
Zu erwartende Belastungen
- Grunderwerbsteuer „für verbundene Erwerber“: Unter die Grunderwerbsteuer sollen ab 1. Juli 2025 „Share Deals“ fallen. Das ist der Erwerb von Anteilen an Gesellschaften, die Immobilien besitzen. Der Fiskus will sich Geld holen, indem er verbundene Erwerber stärker zusammenrechnet – und/oder den Steuersatz erhöht. Steht (konzernintern) ein größerer Immo-Share Deal an, dann sollte er besser früher als später über die Bühne gehen.
- Stiftungen im Visier des Fiskus: Die Eingangssteuer und das Eingangssteueräquivalent für Privatstiftungen sollen von derzeit 2,5 % auf 3,5 % steigen, deren Zwischensteuer von derzeit 23 % auf 27,5 %.
- Mehr Steuer auf Gewinne durch Umwidmungen: Widmungsgewinne sollen noch 2025 im Rahmen der Immo-ESt durch eine Widmungsabgabe steuerlich besser erfasst werden. Details fehlen aber noch.
- Kilometergeld für Fahrräder wieder gesenkt: Schwarz-Grün hatte es gerade erst (per 1. Jänner 2025) auf 50 Cent/km angehoben – jetzt soll das Kilometergeld für Fahrräder und Motorräder schon wieder auf 25 Cent/km sinken.
- Betrugsbekämpfung: Steuervermeidern unter den Krypto-Spekulanten will die Finanz durch die Nutzung neuer Datenquellen auf die Spur kommen. Dazu zählen „der automatische Informationsaustausch über Kryptokonten“ und „die Einrichtung einer Expertenkommission“. Kurioserweise im Kapitel Betrugsbekämpfung enthält das Regierungsprogramm auch die Ankündigung, den Vorsteuerabzug für Luxusimmobilien abzuschaffen.
- Comeback der kalten Progression: Die Koalition plant, ein Drittel der Inflationsanpassung des Einkommensteuertarifs auszusetzen. Damit kehrt die kalte Progression zurück.
- Verschärfungen bei der Krankenversicherung: Auch geringfügig Beschäftigte sollen künftig krankenversicherungspflichtig sein. Details stehen noch aus. Fix scheint hingegen, dass ab 1. Juni 2025 der Krankenversicherungsbeitrag für Pensionisten von derzeit 5,1 % auf 6 % ansteigt.
Wir informieren Sie umgehend, sobald weitere Gesetzesbeschlüsse vorliegen.
