Ausweitung des Energiekostenzuschuss I

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Kategorie: Steuerberatung, Unternehmensberatung

Neben dem Energiekostenzuschuss II wurden bereits weitere Eckpunkte zur Verlängerung des Energiekostenzuschuss I für das vierte Quartal 2022 präsentiert. Dadurch soll die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Betriebe gesichert und der Wirtschaftsstandort in der Krise gestärkt werden.

Folgende Details wurden bisher bekannt gegeben:

  • Der Energiekostenzuschuss I umfasste die Monate Februar bis September 2022 als förderfähigen Zeitraum. Nun wurde die gesetzliche Grundlage für die Verlängerung um das vierte Quartal (Oktober bis Dezember 2022) geschaffen.
  • Die neuen förderfähigen Energieträger wurden um Wärme, Kälte und Dampf erweitert. Für sie gelten dieselben Antragsvoraussetzungen wie bei Strom und Erdgas.
  • Start der Voranmeldungen für die Verlängerung des Energiekostenzuschuss I für das vierte Quartal: 29. März 2023 bis 14. April 2023
  • Antragsphase: 17. April 2023 bis 16. Juni 2023

 

siehe auch:

So holen Sie sich den Energiekostenzuschuss

Energiekostenzuschuss II

 

Christoph Fuchs, LL.B.
Steuerberater

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