Neben dem Energiekostenzuschuss II wurden bereits weitere Eckpunkte zur Verlängerung des Energiekostenzuschuss I für das vierte Quartal 2022 präsentiert. Dadurch soll die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Betriebe gesichert und der Wirtschaftsstandort in der Krise gestärkt werden.
Ausweitung des Energiekostenzuschuss I
Folgende Details wurden bisher bekannt gegeben:
- Der Energiekostenzuschuss I umfasste die Monate Februar bis September 2022 als förderfähigen Zeitraum. Nun wurde die gesetzliche Grundlage für die Verlängerung um das vierte Quartal (Oktober bis Dezember 2022) geschaffen.
- Die neuen förderfähigen Energieträger wurden um Wärme, Kälte und Dampf erweitert. Für sie gelten dieselben Antragsvoraussetzungen wie bei Strom und Erdgas.
- Start der Voranmeldungen für die Verlängerung des Energiekostenzuschuss I für das vierte Quartal: 29. März 2023 bis 14. April 2023
- Antragsphase: 17. April 2023 bis 16. Juni 2023
siehe auch:
So holen Sie sich den Energiekostenzuschuss