Die Abgabenfreiheit von Coronaprämien für 2021 wurde vom Plenum des Nationalrats beschlossen und ist damit fix. Wir fassen zusammen, was bisher bekannt ist, die genaue Gesetzesformulierung wird in Kürze erscheinen.
Abgabenfreiheit von Coronaprämien vom Parlament beschlossen
- Prämien oder Bonuszahlungen an Arbeitnehmer, die aufgrund der Covid-19-Krise für das Kalenderjahr 2021 geleistet werden, sind bis zu einer Höhe von EUR 3.000,- abgabenfrei.
- Zur Wahrung der Abgabenfreiheit muss die Gewährung bis Februar 2022 erfolgen.
- Die Abgabenfreiheit bezieht sich auf alle Lohnabgaben (Lohnsteuer, Sozialversicherung, Kommunalsteuer, DB und DZ).
- Es muss sich um zusätzliche Zahlungen handeln, die ausschließlich im Hinblick auf die Coronakrise geleistet werden und üblicherweise bisher nicht gewährt wurden (also nicht anstatt bisher üblicher anderer Bezüge).
- Die Coronaprämien sind nicht auf bestimmte Branchen und nicht auf systemrelevante Berufe beschränkt. Sie können auch für Zeiten von Kurzarbeit gewährt werden.
- Die Coronaprämien können in Geld, aber auch in Form von Gutscheinen geleistet werden.
In vielen Fällen wird die Abrechnung für 12/2021 bereits erfolgt sein. Hier können wir die Prämien auch noch im Jänner 2022 rückwirkend für den Dezember 2021 abrechnen.
Nähere Informationen erhalten Sie gerne von Ihren CONSULTATIO-BeraterInnen.