Ab 1. Juli 2024: Finanz kassiert 8,38 % Stundungszinsen

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Kategorie: Steuerberatung

Der „Kredit beim Finanzamt“ wird zur Jahresmitte dramatisch teurer. Bekanntlich sind dem Fiskus für Zahlungserleichterungen (Stundungen und Ratenzahlung von Finanzamtsrückständen) Stundungszinsen zu zahlen. Während der Corona-Krise hatte der Bund den entsprechenden Zinssatz (auf 2 % p. a. über dem Basiszinssatz) abgesenkt. Diese Bestimmung war jedoch befristet. Sie läuft am 30. Juni 2024 aus.

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Ab 1. Juli 2024 gilt wieder der reguläre „alte“ Zinssatz. Er liegt bei 4,5 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz. Auf Grundlage des Letzteren steigen die Stundungszinsen also jetzt drastisch an – von 5,88 % auf saftige 8,38 % p. a.!

Das gilt sowohl für bereits gestellte und bewilligte Anträge auf Stundung oder Ratenzahlung als auch für Anträge, die Sie neu stellen.

Die weiteren Zinssätze für Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen betragen weiterhin jeweils 2% über dem Basiszinssatz und bleiben daher bis zur nächsten EZB-Korrektur bei 5,88%.

Übersicht Veränderung der Zinssätze seit 2016

Sandra Prasch, MSc
Steuerberaterin

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